Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Fit für KI GmbH (nachfolgend "Fit für KI") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie bilden die Grundlage für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI).
1. Definitionen
1.1 "Künstliche Intelligenz" (KI) bezeichnet computergestützte Systeme, die durch das Erkennen von Mustern und das Lernen aus Daten Aufgaben ausführen können, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern, wie etwa das Erkennen von Sprache, das Treffen von Entscheidungen oder das Lösen komplexer Probleme.
1.2 "Beratungsleistungen" beziehen sich auf die Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von KI-Lösungen, einschließlich der Bewertung von Anforderungen, der Entwicklung von Konzepten, der Begleitung bei der Umsetzung sowie strategischer Beratungsleistungen zur Einführung von KI-Technologien in Unternehmen.
1.3 "Workshops" sind Schulungs- und Weiterbildungsformate, bei denen neuromanufaktur Wissen über KI, deren Anwendungsmöglichkeiten, Tools und Methoden an den Auftraggeber und/oder dessen Mitarbeiter vermittelt.
1.4 "Entwicklungsleistungen" umfassen die Planung, Gestaltung und Umsetzung von technologischen Lösungen im Bereich der KI, einschließlich der Anpassung bestehender Technologien, der Integration neuer Funktionen sowie der Erstellung von Softwarekomponenten.
1.5 "Softwarelösungen" bezeichnet von neuromanufaktur bereitgestellte oder vertriebene Software, inklusive On-Premise- und Cloud-Varianten, welche KI-Funktionalitäten bereitstellen oder unterstützen.
2. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen neuromanufaktur und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungsleistungen, Workshops, Entwicklungsleistungen sowie den Vertrieb von Softwarelösungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
2.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als neuromanufaktur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website von neuromanufaktur mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
3. Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
3.1 neuromanufaktur bietet insbesondere folgende Dienstleistungen und Produkte an:
a) Beratungsleistungen im Bereich KI
b) Workshops und Seminare zu KI-Themen
c) Entwicklung von KI-Anwendungen, -Lösungen und Softwarekomponenten
d) Vertrieb von Softwarelösungen (inklusive Implementierungs- und Anpassungsleistungen)
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, insbesondere aus Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Projektplänen.
3.3 neuromanufaktur ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. neuromanufaktur bleibt dem Auftraggeber gegenüber stets unmittelbar verpflichtet.
4. Einsatz von KI-Technologien
4.1 neuromanufaktur setzt bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen und dem Vertrieb ihrer Softwarelösungen standardmäßig KI-Technologien ein, unter anderem für:
a) Transkription und Analyse von Meetings
b) Datenverarbeitung und -analyse
c) Erstellung von Berichten und Präsentationen
d) Entwicklung, Optimierung und Integration von KI-Modellen
4.2 Der Einsatz von KI ist integraler Bestandteil der Arbeitsweise von neuromanufaktur und essentiell für die Erbringung der vereinbarten Leistungen.
4.3 Sollte der Auftraggeber den Einsatz von KI-Technologien nicht wünschen, muss er dies vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich erklären. In diesem Fall behält sich neuromanufaktur vor, den Auftrag abzulehnen oder nur unter angepassten Bedingungen (z. B. erhöhte Vergütung, verlängerte Projektlaufzeit) durchzuführen.
4.4 Bei einem Widerspruch gegen den KI-Einsatz nach Vertragsschluss ist neuromanufaktur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungen nur eingeschränkt zu erbringen.
5. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Angebote von neuromanufaktur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
5.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von neuromanufaktur oder durch die digitale Signatur des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden keine längerfristigen Dauerschuldverhältnisse begründet. Jeder Auftrag gilt als separater Vertrag.
5.4 Bei längerfristigen Verträgen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät,
b) der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
5.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Beratungs-, Workshop- und Entwicklungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand (Tagessatz oder Stundensatz) oder im Rahmen von Pauschalangeboten abgerechnet. Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
6.2 Softwarelösungen werden je nach Vereinbarung als Einmallizenz, im Rahmen von Abonnements oder als nutzungsabhängige Lizenz bereitgestellt. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot oder den Lizenzbedingungen.
6.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4 Reisekosten und Spesen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
6.5 Die Rechnungsstellung erfolgt:
a) Bei Projekten mit einer Laufzeit von unter einem Monat: Nach Abschluss des Projekts.
b) Bei Projekten mit mehreren Monaten Laufzeit: Am Ende jedes Monats für die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
c) Bei Workshops und Seminaren: Nach Durchführung der Veranstaltung.
6.6 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.7 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung auf das von neuromanufaktur angegebene Konto. Kreditkarten- oder weitere Zahlungsoptionen werden nicht angeboten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
6.8 Bei Zahlungsverzug ist neuromanufaktur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.9 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.10 Bei längerfristigen Verträgen behält sich neuromanufaktur das Recht vor, die vereinbarte Vergütung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten anzupassen. Eine solche Anpassung darf nur einmal pro Vertragsjahr erfolgen und 5% nicht übersteigen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
7. Stornierung und Rücktritt
7.1 Für Seminare, Workshops und Beratungsleistungen gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:
a) Bis 2 Wochen vor Veranstaltungs- oder Beratungsbeginn: Kostenfreie Stornierung
b) Bis 1 Woche vor Veranstaltungs- oder Beratungsbeginn: 30% Stornogebühr zzgl. bis dahin angefallener Reisekosten
c) Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungs- oder Beratungsbeginn: Volle Vergütung
7.2 Für Entwicklungsleistungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, die gleichen Stornierungsbedingungen wie unter 7.1.
7.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass neuromanufaktur kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt neuromanufaktur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
8.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Daten und Informationen für die Verarbeitung durch KI-Systeme geeignet sind und keine rechtlichen oder ethischen Beschränkungen für deren Nutzung bestehen.
8.3 Bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stellt dieser die notwendige technische Ausstattung bereit.
8.4 Die Teilnehmer von Workshops und Seminaren bringen in der Regel ihre eigenen Laptops mit, sofern nicht anders vereinbart.
8.5 Der Auftraggeber benennt neuromanufaktur einen kompetenten Ansprechpartner, der während der gesamten Projektdauer zur Verfügung steht.
9. Leistungsänderungen
9.1 neuromanufaktur behält sich vor, aus wichtigem Grund Änderungen beim eingesetzten Personal, etwa Dozenten oder Beratern, vorzunehmen. neuromanufaktur wird den Auftraggeber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz stellen.
9.2 Inhaltliche oder terminliche Änderungen der Leistungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder bestimmte Personen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht für 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung von neuromanufaktur ist unter der angegebenen Unternehmens-Website einsehbar.
10.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Leistungserbringung auch durch KI-Systeme verarbeitet werden, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
10.4 neuromanufaktur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1 neuromanufaktur haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von neuromanufaktur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet neuromanufaktur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im Übrigen ausgeschlossen.
11.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Vertragswert begrenzt.
11.4 neuromanufaktur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Materialien.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung.
11.6 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
12.1 Alle von neuromanufaktur erstellten Materialien, Präsentationen, Softwarekomponenten und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht von neuromanufaktur.
12.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellten Materialien, Schulungsunterlagen und Softwarekomponenten, sofern nicht anders vereinbart. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt.
12.3 Eine Weitergabe der Materialien an Dritte oder eine Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von neuromanufaktur nicht gestattet.
12.4 Bei Entwicklungsleistungen werden die Rechte an der Grundstruktur und den Algorithmen bei neuromanufaktur verbleiben, während der Auftraggeber die Rechte an den spezifisch für ihn entwickelten Anwendungen und den damit generierten Daten erhält, sofern nicht abweichend schriftlich geregelt.
12.5 Schulungsmaterialien dürfen vom Auftraggeber nur für interne Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne schriftliche Zustimmung von neuromanufaktur nicht gestattet.
13. Höhere Gewalt
13.1 In Fällen höherer Gewalt ist neuromanufaktur für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
13.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Pandemien, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen und vergleichbare Ereignisse, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von neuromanufaktur schuldhaft herbeigeführt worden sind.
13.3 neuromanufaktur wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt informieren und sich bemühen, die Auswirkungen auf den Auftraggeber so gering wie möglich zu halten.
14. Exportkontrolle
14.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen von neuromanufaktur, insbesondere im Bereich der KI-Technologien, Exportbeschränkungen unterliegen können.
14.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontrollvorschriften einzuhalten und neuromanufaktur von etwaigen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung solcher Vorschriften entstehen.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
15.1 neuromanufaktur bewahrt alle projektbezogenen Unterlagen für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Auftrags auf.
15.2 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers kann neuromanufaktur die Unterlagen vernichten.
15.3 Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat neuromanufaktur alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter neuromanufaktur aus Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen neuromanufaktur und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, Deutschland.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der übersetzten Version hat die deutsche Version Vorrang.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.
16.6 neuromanufaktur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.7 Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft.
Stand: 15.01.2025